Zuschüsse für ökologische Gärten – Wie kann es gehen ???

Im März haben wir einen Antrag zur Bezuschussung ökologischer Gärten gestellt.

Dieser war Thema im Haupt- und Finanzausschuss am 25.06.2018 (Siehe Einladung Top 4).
In der Vorlage empfiehlt die Verwaltung unseren Antrag abzulehnen, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die im Rahmen des HSK (Haushaltssicherungskonzept )nicht finanzierbar ist. Ferner könne man in der Verwaltung den Arbeitsaufwand nicht abschätzen.

Wir haben in der Diskussion deutlich gemacht, dass uns eine positive Beschlussvorlage fehlt.
Wir dies funktionieren kann, haben wir heute in einer Ergänzung zum ersten Antrag deutlich gemacht.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

unter TOP 4 wurde in der Sitzung des HUF vom Montag, 25.06.18 unser Antrag “Ökologische Aufwertung Grefrather Gärten” beraten. Die Fraktionen einigten sich
im Anschluss darauf, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und nicht über Vorlage der Verwaltung abzustimmen.

In der Diskussion haben wir als Fraktion deutlich gemacht, dass uns eine positive Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema fehlt.

Es wird leider nur dargelegt, warum eine finanzielle Förderung aus Sicht der Verwaltung nicht möglich ist. Das ist uns bei diesem wichtigen Thema inhaltlich zu wenig und wird der Sache und der Notwendigkeit, auf kommunaler Ebene aktiv zu werden, aus unserer Sicht nicht gerecht. Alle Institutionen und selbst die Bundesregierung sprechen davon, dass unsere Ökologie vor einem Kollaps steht und dringender Handlungsbedarf besteht.

Nur bei uns: Kein einziges Argument, wie etwas für die biologische Vielfalt in der Gemeinde Grefrath getan werden kann.


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt daher:
„Die Verwaltung erstellt eine neue Vorlage zu dem Antrag von Bündnis90/Die Grünen “Ökologische Aufwertung Grefrather Gärten” vom 28. März, in der sie Möglichkeiten aufzeigt, wie das Thema ökologische Aufwertung von Gärten/Vorgärten in der Gemeinde verankert werden kann. “

Die Vorlage soll zur Beratung im nächsten Fachausschuss (HUF/Baplum) vorgelegt werden.

BEGRÜNDUNG:
Aus unserer Sicht greifen die von der Verwaltung vorgelegten Argumente zur Ablehnung unseres Antrages aus folgenden Gründen nicht:
1. HSK
Auf Seite 315 des Haushaltsplans für 2018 ist nachzulesen:
Damit dürften die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, dass ab dem Haushalt 2019 die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes entbehrlich wird.
Lösung: Der möglichen Beschluss wird nach dem HSK wirksam.
2. Arbeitsaufwand
Wie viele Anträge gestellt werden ist tatsächlich schlecht kalkulierbar. Antragsteller müssten den Ist-Zustand schriftlich darstellen und mit Fotos
dokumentieren sowie die geplanten Maßnahmen vorstellen. Dies würde dann jeweils durch einen Vorher/Nachher- Besuch seitens der Verwaltung
geprüft.
Lösung: Es könnte über eine Deckelung des “Fördertopfes” nachgedacht werden. Dies hätte zwei Effekte: Zum einen würde es die Anzahl der Anträge und damit den Arbeitsaufwand auf ein vertretbares, festzulegendes Maß beschränken, zum anderen wäre der finanzielle Aufwand vorab kalkulierbar.

Und noch ein Hinweis zum Thema: In unserem Antrag beschrieben war die Einrichtung eines Fördertopfes, der allerdings nicht mit Geldern aus der Grundsteuer B angelegt werden soll. Die Grundsteuer B wurde lediglich genannt, um die Höhe der Förderung zu definieren.

Wir halten einen finanziellen Anreiz nach wie vor für eine gute Möglichkeit, das Thema den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde nahe zu bringen. Es beruht auf dem Prinzip der Belohnung, was sich oftmals als sehr effektiv erweist.

Aber auch ein alternativer Beschlussvorschlag wäre für uns ein gangbarer Weg. Hierzu bedarf es seitens der Verwaltung Initiative und einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Thema.
Wie dies aussehen kann zeigt Schwalmtal, wo folgende Punkte seitens der Gemeinde angedacht wurden:
1. Erstellung einer Fibel zum Thema für die Bürger (Problematik deutlich machen / Tipps zur ökologischen Aufwertung von Gärten / niederrheinische Besonderheiten).
2. Im Bebauungsplanverfahren soll zukünftig geregelt werden (wenn es rechtlich möglich ist), dass Vorgärten die nicht als Zufahrten genutzt werden, gärtnerisch/ökologisch zu gestalten sind.
3. Wettbewerb “Schönster Garten” ausloben.

Ideen und Möglichkeiten gibt es sicher viele, das zeigt der Blick über den Tellerrand. Wir sehen nun auch die Grefrather Gemeindeverwaltung am Zug, ihre
Ideen zu dem Thema zu entwickeln.

In unserer Nachbarkommune geht man sogar noch weiter: Im Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr aus dem April wurde beschlossen, ein bereits vorhandenes Grünflächenkonzept zur ökologischer Aufwertung öffentlicher Flächen umzusetzen. Aktuell wird nun geprüft, welche Fördermöglichkeiten / Zuschüsse es für die Umgestaltung öffentlichen Grüns mit standortheimischen Pflanzen, Gräsern, Stauden und Gehölzen gibt.


Auch der NABU Grefrath hat mit seinem Projekt “Unser grünes Grefrath” bereits eine Reihe von Vorschlägen zum Thema gemacht. Die beiden Präsentationen liegen der Verwaltung vor. Die Frage, die sich schlussendlich daraus stellt, ist “Wie gelingt es der Gemeinde das Thema “Ökologische Vielfalt” in Grefrath zu verankern?”
Die ökologische Aufwertung von Gärten ist nur eine Möglichkeit hierzu – aber aus unserer Sicht ein wichtiger erster Schritt.

Denn wenn wir weiter zulassen, dass Gärten zu Betonwüsten degeneriert werden, nehmen wir Insekten, Wildbienen und Vögeln ihren Lebensraum, die Regulierung des lokalen Klimas und damit einhergehend, die Lebensqualität aller Einwohner.

Unser grünes Grefrath” sollte kein Schlagwort sein, sondern gelebte Initiative von Verwaltung und der Bevölkerung in Grefrath.

Mit freundlichen Grüßen


Andreas Sonntag / Maren Rose-Hessler
Fraktionsvorsitzender / Stellv. Fraktionsvorsitzende

Anlage:
Vorlage Schwalmtal

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