Grundsatzbeschluss zu unentgeltliche Leistungen des Bauhofes

Der Antrag der Grünen aus dem Jahr 2013, bzgl. der unentgeltlichen Leistungen des Bauhofs, wurde nun endlich im Haupt- und Finanzausschuss und im Gemeinderat behandelt. In der Rheinischen Post vom 22.04.2015 war dazu zu lesen, dass der Antrag der Grünen, alle Dienstleistungen des Bauhofes kostenpflichtig zu machen, mehrheitlich abgelehnt wurde. Dies trifft so nicht zu, denn der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20. April gefasste Beschluss sieht vor, grundsätzlich für alle Dienstleistungen des Bauhofes Benutzungsgebühren zu erheben. Veranstaltungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen, hierzu zählen beispielsweise Karnevals- und Martinsumzüge, Schützen- und Cityfeste, Feuerwehrveranstaltungen oder Pfarrfeste, können jedoch von der Gebühr befreit werden. Die Gebührenbefreiung ist vom Veranstalter schriftlich bei der Verwaltung zu beantragen. Dabei muss ein überwiegend öffentliches Interesse nachweisbar belegt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt durch den Bürgermeister.

Zum Hintergrund: In den Jahren 2010 und 2011 waren jeweils Leistungen des Bauhofes in Höhe von mehr als 40.000 Euro nicht in Rechnung gestellt worden. Die Grünen beantragten damals sämtliche Leistungen des Bauhofes den jeweiligen Auftraggebern in Rechnung zu stellen und kritisierten in ihrem Antrag die fehlenden Kriterien, die zu einer Freistellung von Zahlungen an den Bauhof führten sowie die dadurch bedingte mangelnde Transparenz. Diese Herstellung von Transparenz, welche auch Sinn und Zweck des Antrags war, wird aber leider im Beschlussentwurf nicht in unserem Sinne umgesetzt. Unsere Erweiterung des Beschlussentwurfs um folgende Passage wurde nicht aufgenommen:

„Zum Ende eines jeden Quartals werden die beschiedenen (sowohl positiv, als auch negativ) Anträge, dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben (analog zu den unterhalb der Wertgrenzen erfolgten Auftragsvergaben). Mit Ablauf des Kalenderjahres 2016 erfolgt eine nochmalige Gesamtüberprüfung anhand der dann vorliegenden Unterlagen.“

Die im Artikel der Rheinischen Post gemachte Aussage: „Die Ausnahmen, bei denen keine Leistungen bezahlt werden müssen, wurden 2007 festgelegt und sind überschaubar“, ist nicht zutreffend, denn die auf der ersten Seite der Vorlage gemachten Ausnahmen wurde so nie beschlossen. Wichtig ist es an dieser Stelle noch einmal zu betonen, dass es uns nie darum ging, das Brauchtum in der Gemeinde zu gefährden, wie hier der Eindruck erweckt wird, sondern Leistungen, die aus unserer Sicht nicht im öffentlichen Interesse liegen, den Verursachern in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus werden wir die Thematik weiter verfolgen und versuchen sicherzustellen, dass Entscheidungen zur Übernahme von Bauhofleistungen transparent und für Bürgerschaft und Politik nachvollziehbar getroffen werden.

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