Antrag [mündlich] auf Ablehnung des Vorhabens: Strukturvision Schiefergas in den Niederlanden

Strukturvision Schiefergas in den Niederlanden;
hier: Mündlicher Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.06.2014 auf Ablehnung des Vorhabens

„1. Sachverhalt:
Die Ministerien für Wirtschaft sowie für Infrastruktur und Umwelt der Niederlande erarbeiten derzeit gemeinsam die sogenannte Strukturvision Schiefergas. Diese ist Teil der Neukonzeption der Energieversorgung für die Niederlande, bei der auch Überlegungen zur Förderung von Schiefergas einfließen. Die Konzeption soll mögliche Auswirkungen auf
Mensch und Umwelt untersuchen. Anfang 2015 sollen die Ergebnisse vorliegen. Bis dahin werden bereits erteilte Genehmigungen zur Schiefergasgewinnung ausgesetzt und Neuanträge nicht bearbeitet.

Der Rat der Gemeinde Grefrath hat bereits am 25.09.2013 unter TOP 3, Vorlage-Nr. H 255 V, folgenden Grundsatzbeschluss gegen die Gewinnung unkonventioneller Erdgasvorkommen (Energiewende ohne Fracking) gefasst:
„Der Rat der Gemeinde Grefrath befürwortet die Forderungen der Korbacher Resolution:

  • sofortige ausnahmslose Abkehr von sämtlichen Formen von Fracking (Hydraulic Fracturing) bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger
    • genereller Verzicht auf Importe von und Handel mit „gefrackten“ fossilen Energieträgern
    • Novellierung des Bergrechts mit Einführung der höchsten Umweltstandards und der Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit
    • konsequente Umsetzung der politisch beschlossenen Energiewende.

Die Verwaltung wird beauftragt, keine gemeindlichen Grundstücke zur Verfügung zu stellen, die für unkonventionelle Erdgasgewinnung genutzt werden können.“

Im Wege der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dem Kreis Viersen die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 16.07.2014 eingeräumt worden.

Die Fraktion B90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Grefrath beantragt, auf die Bekanntmachung der niederländischen Behörden angemessen zu reagieren. Die Gemeinde Grefrath hat die Möglichkeit, der noch abzugebenden Stellungnahme des Kreises Viersen zu folgen oder aber einen eigenen Einspruch zu formulieren. Ein möglicher Vorschlag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

  1. Stellungnahme zum Haushaltsplan:
    Die Vorlage berührt den Haushaltsplan nicht.

  2. Beschlussentwurf:
    a) der Rat der Gemeinde Grefrath beschließt, sich hinsichtlich der Strukturvision Schiefergas in den Niederlanden der Stellungnahme des Kreises Viersen anzuschließen.

  3. b) der Rat der Gemeinde Grefrath beschließt den anliegenden Einspruch und beauftragt den Bürgermeister, den Einspruch der zuständigen niederländischen Behörde zu übermitteln.“

Tischvorlage (Sitzungsvorlage Nr. H 010 V) als .pdf


Ergebnis:

Die Niederlande haben ihre Fracking-Pläne gestoppt! Die niederländische Regierung verhängte ein fünfjähriges Moratorium für das kommerzielle Fracking. Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen. Erst zum Jahresende 2015 soll eine endgültige Entscheidung fallen. Die zuständige niederländische Behörde antwortete nun auf unseren Antrag in dem hier vorliegenden Schreiben.

Die Rheinische Post teilte in ihrer Ausgabe vom 10.07.2014 mit, dass mehrere Tausend Einsprüche gegen die niederländischen Fracking-Pläne eingegangen sind. Die genaue Anzahl wird in den kommenden Wochen aus Den Haag mitgeteilt

(Quelle: Rheinische Post vom 10.07.2014)

 

„Ratsherr Bedronka weist darauf hin, dass der Kreistag die dem Rat vorgelegte Vorlage des Kreises einstimmig beschlossen hat. Die Kreisverwaltung wird nun eine „technische Stellungnahme“ entwickeln unter Einbeziehung der Entscheidung des Landes, die ebenfalls eine strikte Ablehnung beinhaltet. Die Gemeinde Grefrath könnte sich der Stellungnahme des Kreises anschließen und eine eigene Ablehnungsbegründung entwickeln. Dieser Auffassung schließt sich auch Ratsherr Wolfers an, der ein kreiseinheitliches Vorgehen für zweckmäßig hält.

 Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Grefrath beschließt,

  1. a) sich hinsichtlich der Strukturvision Schiefergas in den Niederlanden der Stellungnahme des Kreises Viersen anzuschließen,
  2. b) den anliegenden Einspruch und beauftragt den Bürgermeister, den Einspruch der zuständigen niederländischen Behörde zu übermitteln.

 Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen: 29
Ablehnungen: –
Enthaltungen: -„

(Quelle Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates am 30.06.2014)

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.