Anlieger-Initiative für eine kostengünstige Straßenerhaltung „An der Floeth“ vergibt „Rote Karte“ an CDU und FDP

Es rumort An der Floeth. Der in der Bauausschusssitzung vom 01. Juli 2013 von CDU und FDP beschlossene Vollausbau gegen den Willen der Bürger macht den Anwohnern noch immer zu schaffen. Von 34 Anliegern haben sich 32 gegen den Vollausbau und für einen kostengünstigen Teilausbau ausgesprochen, aber das wird von CDU und FDP komplett ignoriert. Vor diesem Hintergrund zu erklären, dass sich ein Teil der Anwohner auch für den Vollausbau ausgesprochen hat, beschreibt die ganze Hilflosigkeit einer Partei, die bei ihrer Entscheidung wohl eher an ihren alten Parteifreund gedacht hat, als an die Mehrheit der Betroffenen.

Zitat Kirsten Peters (CDU):

„ […] es allen recht zu machen ist dann leider nicht möglich.“

Die CDU, die sich auf ihrer Internetseite als Sparmeister aufspielt, steht zu ihrer Entscheidung für den Luxusausbau, auch wenn dieser 190.000 € teurer ist. Welche Schlüsse sich daraus schließen lassen, müssen letztendlich die Wähler entscheiden. Möglichkeiten das zu tun bestehen nicht nur am 22. September 2013, sondern auch bei den Kommunalwahlen im nächsten Jahr.

Am Standpunkt von Bündnis90/Die Grünen Grefrath hat sich nichts geändert. Die Grünen Grefrath sehen in der Ablehnung des Bürgerwillens durch CDU und FDP immer noch einen Betrug am Wähler. Uns ist gemeinsam mit den Anliegern an einer konstruktiven Lösung gelegen, und wir bitten alle Beteiligten trotz großer Differenzen den Diskurs nicht zu verlassen. Persönliche Angriffe und Beleidigungen lehnen wir kategorisch ab. Wir möchten jedoch Anmerken, dass jede Form des friedlichen Protests (siehe Foto) als Ausdruck des Widerspruchs gegen politische Entscheidungen von uns begrüßt werden.

Nichtsdestotrotz respektieren wir die Mehrheitsentscheidung des Bauausschusses und akzeptieren unsere Niederlage. Dies erlaubt es uns dennoch, die Forderungen der Anlieger-Initiative zu unterstützen und unsere Sympathien für ihr Anliegen kundzutun. (JE)

Pressemitteilung vom 02.07.2013

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