Anfrage Energieausweise in Nichtwohngebäuden 11.05.0927.04.16 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lt. Energieeinsparverordnung muss ab dem 01. Juli 2009 auch für Nichtwohngebäude ein Energieausweis vorgelegt werden, sofern die Nutzfläche mehr als 1.000 qm beträgt und regelmäßiger Publikumsverkehr…