Antrag Resolution gegen die Privatisierung der Wasserversorgung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, folgenden Resolutionsentwurf auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 20 März 2013 zu setzen:

Antrag
1. Der Rat der Gemeinde Grefrath spricht sich gegen die Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen und somit die Gesetzesinitiative des Europäischen Parlaments zur „Liberalisierung des Trinkwassermarktes“ aus.

2. Der Rat der Gemeinde Grefrath fordert die Bundesregierung auf, sich gegenüber der EU-Kommission und dem EU-Parlament für eine Herausnahme der kommunalen Wasserwirtschaft aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie einzusetzen.

3. Der Rat der Gemeinde Grefrath spricht sich grundsätzlich gegen eine mögliche Veräußerung der Wasserversorgung im Kreis Viersen an private Dritte aus.

4. Der Rat der Gemeinde Grefrath unterstützt ausdrücklich sowohl die Europäische Bürgerinitiative »Wasser ist ein Menschenrecht« als auch die Position des Deutschen Städtetags, der sich eindeutig für den Verbleib der Wasserversorgung in öffentlicher Hand ausgesprochen hat.

Begründung

Wasser ist ein Menschenrecht. Die Wasserversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge darf nicht zum Spekulationsobjekt global agierender Konzerne werden. Die EU-Kommission will die Privatisierung der Wasserversorgung jetzt erleichtern. Die kommunale Wasserwirtschaft muss jedoch unabhängig von ihrer Rechtsform in kommunaler Hand bleiben können. Die Planungen der EU gehen auch nach Meinung des Deutschen Städtetags grundlegend in eine falsche Richtung. Denn die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland sichert eine hohe Qualität des Trinkwassers zu bezahlbaren Preisen und investiert nachhaltig in die Infrastruktur. Dies konstatiert der Deutschen Städtetag in der Sitzung des Hauptausschusses am 06. Februar 2013 und erhebt die Forderung an die Bundesregierung und die EU Kommission, sich gegen die Privatisierung der Wasserversorgung auszusprechen.

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Konzessions-Richtlinie schlägt einen ausschließlich marktwirtschaftlichen Kurs bei der Wasserversorgung ein mit einer Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung. Von den neuen Regeln aus Brüssel sollen nur diejenigen Kommunen ausgenommen werden, die ihre Wasserversorgung noch komplett in öffentlicher Hand haben. In der Vergangenheit hatte aber gerade die EU-Kommission die Städte und Kommunen aufgefordert, Private an der  Wasserversorgung zu beteiligen. Das haben viele Städte in Deutschland aus finanzieller Not getan. Nun kann genau dies diesen Kommunen zum Verhängnis werden, weil die Möglichkeiten, die Wasserversorgung wieder zu 100 Prozent in öffentliche Hand zu bekommen, begrenzt werden. Faktisch wird mit der Richtlinie in die Organisationshoheit der Städte und Gemeinden eingegriffen und macht die Ausübung der Dienstleistung – wie etwa der Wasserversorgung durch kommunale Unternehmen vor allem der Stadtwerke – unmöglich. Interkommunale Kooperation (z.B. im Zweckverband) wird in Zukunft so nur noch sehr aufwendig zu organisieren sein, weil künftig nur noch eine echte, nach den Vorstellungen der Kommission arbeitsteilige Zusammenarbeit erlaubt sein soll. D.h. es wird ausgeschlossen, dass eine Kommune eine Leistung gegen Entgelt für eine andere erbringt. Das ist allerdings längst die Regel. Die Vorgabe der Kommission wäre somit völlig praxisfern. Interkommunale Zusammenarbeit ist u.a. ein zentrales Instrument für die Bewältigung des demografischen Wandels. Für die Bürger/innen wird es in jedem Fall teurer, weil viele Kommunen nun notgedrungen aufwendige Umstrukturierungen vornehmen müssen, um nicht europaweit ausschreiben und mit den großen Wasserkonzernen mitbieten zu müssen. Die Erfahrungen z.B. in England zeigen, dass in diesem Falle die Preise steigen und die Wasserqualität leidet, weil private Wasserversorger in erster Linie Gewinne machen müssen.

Deshalb soll der Rat der Gemeinde Grefrath sowohl die Europäische Bürgerinitiative »Wasser ist ein Menschenrecht«(http://www.right2water.eu/de), die bis September europaweit eine Million Unterschriften sammeln will, damit das Anliegen auf die politische Agenda der EU-Kommission gesetzt werden muss, als auch die Position des Deutschen Städtetags, der sich eindeutig für den Verbleib der Wasserversorgung in öffentlicher Hand ausgesprochen hat, unterstützen.

Der Bürgermeister wird gebeten, denen im Resolutionstext genannten Institutionen die Stellungnahme des Stadtrates zuzuleiten und sich entsprechend des Votums einzusetzen.

Wir bitten die anderen Fraktionen um Zustimmung und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dirk Drießen
Fraktionsvorsitzender

Antrag Resolution gegen die Privatisierung der Wasserversorgung


Ergebnis:

Aufgrund andauernder Proteste nimmt die EU die Wasserversorgung von Privatisierung aus. Daher wird der von uns gestellte Antrag nicht weiter verfolgt (vgl. dazu u.a. Zeit.de, Umweltinstitut.org und Spiegel.de). Die EU-Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist ein Menschenrecht“ hat ca. 1,8 Millionen Unterschriften gesammelt und vorgeschlagen das Recht auf Wasser gesetzlich vorzuschreiben. Die EU-Kommission muss sich nun mit den Vorschlägen der EBI  auseinander setzten. Dabei ist die EU-Kommission jedoch nicht verpflichtet diese zu übernehmen. Sie kann vielmehr Änderungen vornehmen oder die Vorschläge in Gänze ablehnen. Sollten Sie an der Thematik weiter interessiert sein, empfehlen wir die Internetseite right2water.

 

„Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.03.2013 bezüglich einer Resolution gegen die Privatisierung der Wasserversorgung. Der Antrag wird im HUF behandelt.“

(Quelle: Niederschrift über die über die 22. Sitzung des Rates am 20.03.2013)

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