Prüfauftrag zur Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung LED – Förderung für Kommunen durch das BMU

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

bereits zum fünften Mal vergibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – BMUB in 2015 und 2016 Fördergelder für Kommunen zur Erneuerung der Beleuchtung mit LED-Technik im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Reduzierung der CO2 Emissionen. 2015 und 2016 wird zum dritten Mal auch die Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung mit LED-Technologie gefördert.

Bündnis 90 / Grüne beantragen eine Prüfung, in welcher Form die Gemeinde Grefrath von dieser Förderung sowie der Umstellung von Innenraumbeleuchtung gemeindlicher Einrichtungen auf LED-Technologie profitieren kann.

Im Einzelnen:
Es soll geprüft werden, welche Innenbeleuchtungen von gemeindlichen Einrichtungen, beispielsweise Schulen, Sporthallen, Albert-Mooren-Halle, Rathäuser für eine Förderung in Frage kämen. Berücksichtigt werden soll hierbei auch eine mögliche Kooperation mit dem Träger der Liebfrauenschule in Mülhausen.
Es soll ermittelt werden, welche Einsparungen durch eine Umstellung der Innenraumbeleuchtung auf LED erzielt werden können und welche Kosten, unter Berücksichtigung möglicher Fördergelder, auf die Gemeinde zukämen.

Begründung:
Ein breiter Einsatz der LED-Technologie vereint Klimaschutz, finanzielle Einsparmöglichkeiten und bessere Lichtqualität. Eine breite Markteinführung der LED (Leuchtdioden) in Deutschland wird durch das Bundesumweltministerium beispielsweise durch die Fördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative unterstützt.

Was wird gefördert?
Der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtung in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungsanlagen mit einer Treibhausgasminderung von mindestens 50 Prozent.

Wer wird gefördert?

  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) und Verbände, die zu 100% aus Kommunen gebildet werden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind (=kommunale Antragsteller)
  • Betriebe und Einrichtungen, die zu 100% in kommunaler Trägerschaft sind sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Damit sind häufig auch Stadtwerke antragsberechtigt
  • Öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen
    Um eine geeignete Projektgröße zu erreichen, können sich mehrere gleichartige Antrags- berechtigte Einrichtungen zusammenschließen und das Vorhaben gemeinsam durchführen.

Wie wird gefördert?
Gefördert wird durch einen nicht rückzuzahlenden Zuschuss von 30% bei der Innen- und Hallenbeleuchtung für die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben in der Beleuchtung.

Fristen
Fristen für die Stellung eines Förderantrages ist 01. Januar 2016 bis 31. März 2016

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jens Ernesti
Fraktionsvorsitzender

Prüfauftrag zur Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung LED – Förderung für Kommunen durch das BMU


Ergebnis:

„Antrag   der   Fraktion   B90/Die   Grünen   vom   04.05.2015   zu   prüfen,   ob   die Hallenbeleuchtung  unter  Inanspruchnahme  von  Fördermitteln  des  Bundes  auf  LED-Technologie umgestellt werden kann. Der Antrag soll im BAPLUM behandelt werden.“

(Quelle: Niederschrift über die 9. Sitzung des Rates am 15. Juni 2015)

 

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