Antrag Altstandort: Akkumulatorenfabrik

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ich beantrage, das der Rat der Gemeinde Grefrath folgenden Beschluss trifft:

1.  Der Auftrag an die Firma GeoTerra wird zurück gestellt.

2. Dem Rat der Gemeinde Grefrath werden noch zwei andere Angebote zu den Untersuchungskosten vorgelegt.

3. Sollte der Antrag schon vergeben sein, bitten wir trotzdem um eine schriftliche Stellungsnahme.

Begründung:
Gemeinsames Anliegen aller Bürger sollte das Einsparen von Haushaltsmittel sein.Deswegen wäre es angebracht, wenn die Verwaltung erst überprüfen lässt, ob das Verursacherprinzip zur Anwendung kommen kann. Das Gemeinlastprinzip ist m.E. der falsche Ansatzpunkt Verursacher aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Mit den Umweltgüter wie Boden, Luft und Wasser sollte verantwortlich umgegangen werden.

Um Kosten zu minimieren sollte die Verwaltung überprüfen, wie weit die Gemeinde eine Kostenübernahme oder Beteiligung von Bund- oder Landesregierung (BbodSchG, BbodSchV) beantragen kann.
Hier sei besonders auf die neuen Richtlinien über die „Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes in der Fassung vom 08.10.2009″ hingewiesen. Ansprechpartner ist hier die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 52.

Als Anlage einen Antrag über die Kostenübernahme.

Mit freundlichen Grüßen

A. Sonntag

Antrag Altstandort: Akkumulatorenfabrik


Ergebnis:

„Das Schreiben des Ratsherrn Sonntag, per E-Mail am 10.09.2010 bei der Verwaltung eingegangen, bezüglich der Sanierung eines Grundstückes zwischen Nordstraße und Neustraße (Akkumulatorenfabrik) wird von Dr. Räppel beantworet. Der Auftrag an die Firma GeoTerra ist bereits vergeben. Die Gemeinde hat die Kosten zu tragen, da eine Sanierung des Grundstückes im jetztigen Zustand nicht notwendig ist. Es geht keine Gefahr von dem Grundstück aus.

Ratherr Raeth möchte die Äußerung Herrn Dr. Räppels in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 07.09.2010 protokolliert haben:

Ich bin zuversichtlich, dass sich der Sanierungsaufwand verglichen mit den Vermarktungserlösen kostenneutral für die Gemeinde darstellen wird „schwarze Null“.“

(Quelle: Niederschrift über die 7. Sitzung des Rates am 27.09.2010)

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