Antrag 1. Kein Einkauf von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeir, 2. Änderung der Friedhofssatzung, 3. Empfehlung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen nachstehenden

Antrag:

1. Änderung der Vergabepraxis der Gemeinde Grefrath – kein Einkauf von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit unter Beachtung der Grundprinzipien und Kernarbeitsnormen der LAO

2. Änderung der Friedhofssatzung vom 16.12.2003,

3. Empfehlung an den kath. und evang!. Gemeindevorstand ihre Friedhofs-Ordnungen und Satzungen entsprechend anzupaßen.

Wir fühlen uns seit Jahren der Förderung des fairen Handels verpflichtet und beabsichtigen auch in der Gemeinde Grefrath eine Sensibilisierung zur Beachtung von Sozialstandards einzufordern. Denn gerade die Kommunen in ihrem Beschafftingswesen sind dadurch in der Lage, ein Zeichen zu setzen.
Es sollen nur Produkte berücksichtigt werden, die unter Beachtung der Sozialstandards der IAO Nr.29/105, 87, 98, 100, 111, 138 und 182, (ratifiziert von der BRD am 18.04.2002) und im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, Art. 32-37 hergestellt werden.

Lieferfirmen haben den Nachweis durch Fair-Trade-Label, GEPA, El Puente, dwp, XerfiX, WIN=WiN, Flower Label, Rugmarku.ä. Siegel oder durch eine Selbstverpflichtung im Sinne der IAO zu erbringen.Sie erhalten eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2011 diesen Standard sicher zu stellen.

Folgende Produkte stehen in der kommunalen Beschaffung im Focus:
Sportartikel (Bälle, Kleidung)
Spielwaren, Teppiche, Textilien. Lederwaren,
Blumen,
Natursteine (Grabmale,Pllastersteine),
Holzprodukte,
Kakao, Kaffee, 0.-Saft, Bananen, Südfrüchte;Shrimps und Garnelen,
Feuerwerkskörper,
Zündhölzer,
Elektronische Bauteile und Produkte,
Papierprodukte (Drucker- und Kopierpapier, Kuverts,Notizpapier).

Die Arbeit von Kindern ist illegal. Alle gesetzlichen Bestimmungen sind darin eindeutig. Wenn wir nicht verhindern, daß in der Kommune Produkte aus Kinderarbeit verwendet werden, verstoßen wir selbst gegen internationale Nonnen und Bestimmungen, leisten Ausbeutung Vorschub und legalisieren so Menschenhandel,Zwangsarbeit und Schuldknechtschaft. Es kann nicht angehen, das wir als Kommune internationales Recht mißachten und Kindersklaverei und die physische und psychische Zerstörung von Kindern billigend in Kauf nehmen.

Z.Zt. gibt es

186 Ratsbeschlüsse gegen ausbeuterische Kinderarbeit.
12 Stadtratbeschiüsse die auf eine andere Art die vorgaben der IOA umsetzen wollen,
12 unbearbeitete Eingaben im Rat.

Mit freundlichen Grüßen
A.Sonntag

Antrag 1. Kein Einkauf von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeir, 2. Änderung der Friedhofssatzung, 3. Empfehlung


Nachtrag 03.07.2014:

Die rot-grüne Landesregierung in NRW hat beschlossen das in Zukunft keine Grabsteine mehr aus ausbeuterischer Kinderarbeit zugelassen werden dürfen. Es werden die Friedhofsträger ermächtigt, entsprechende Aufstellungsverbote in ihren Satzungen zu erlassen.

Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2723
Beschlussempfehlung und Bericht des Fachausschusses: Drucksache 16/6138

Artikel 2 dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.“ Dies müsste folglich der 01. November 2014 sein. Aus diesem Grund haben wir am 03.07.2014 einen neuen Antrag gestellt.

Nachtrag 28.05.2012:

„Ratsherr Drießen weist daruaf hin, dass der Rat der Gemeinde Grefrath in der Sitzung am 05.07.2010 beschlossen hat, dass Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit keine Verwendung finden sollen. Ratsherr Drießen beantragt, diesen Beschluss beim Eintritt in die Genossenschaft zu berücksichtigen. Bedauert wird, dass ein Satzungentwurf vom Städte- und GemeindebundNRW noch nicht vorgelegt wurde.

Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Gemeinde Grefrath befürwortet den Beitritt der Gemeinde Grefrath zur Verbraucher-Genossenschaft im Städte- und Gemeindebund NRW. Jeder Einzelauftrag ist unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 05.07.2010, TOP 5, Ziffer 1. und 2a) zu erteilen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Beitritt formmell zu erklären und entsprechende Verhandlungen zu führen.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:    14
Ablehnungen:    –
Enthaltungen:    -„

(Quelle: Niederschrift über die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 07. Mai 2012)


Ergebnis:

Verabschiedungeiner Resolution zur Vermeidung der Verwendung von Grabsteinen aus Kinderarbeit

Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Friedhofssatzung wird nicht geändert, da mangels Rechtsgrundlage kein Regelungsspielraum hinsichtlich der Herkunft des Materials für Grabmale besteht.
Schafft das Land NRW die gesetzlichen Voraussetzungen, soll dem Rat die Vorlage zur Änderung der Friedhofssatzung zur Neuentscheidung wieder vorgelegt werden.

Die Verabschiedung einer Resolution zur Eindämmung von Kinderarbeit bei der Herstellung von Grabsteinen wird beschlossen.

Anlage I

Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:    12
Ablehnungen:    –
Enthaltungen:    -„

(Quelle: Niederschrift über die 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 21. September 2010)

Artikel vom 30.08.2010 „Grefrath: Ein Signal gegen Kinderarbeit“ auf der Internetseite www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de

Ergebnis im Rat:

Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:    32
Ablehnungen:    –
Enthaltungen:    -„

(Quelle: Niederschrift über die 3. Sitzung des Rates am 05.07.2010)

Sitzungsvorlage Nr. H 057 V – Erklärung der Gemeinde Grefrath gegen ausbeuterische Kinderarbeit;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 23.02.2010 auf Änderung der Vergabepraxis

Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Gemeinde Grefrath nimmt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Vergabepraxis hinsichtlich ausbeuterischer Kinderarbeit zu ändern, zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:

  1. Die Gemeinde Grefrath wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hin, dass Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Gemeinde Grefrath keine Verwendung finden. Sie setzt sich auch öffentlich für die Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ein.
  2. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird teilweise entsprochen und die Verwaltung beauftragt:
    a) die Vergaberichtlinien so zu ändern, dass bei der Ausschreibung von gefährdeten Waren die Leistungsbeschreibung um das Kriterium ausbeuterische Kinderarbeit ergänzt wird, sofern es anerkannte Zertifizierungsstellen gibt,
    b) die kommunalen Eigengesellschaften hierauf hinzuweisen und zu bitten, in gleicher Weise zu verfahren.
  3. Der Rat der Gemeinde Grefrath appelliert durch einen entsprechenden Hinweis des Bürgermeisters an Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, Waren zu bevorzugen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Die Gemeinde Grefrath setzt mit diesem Hinweis ein Signal gegen ausbeuterische Kinderarbeit; sie möchte durch die Änderung ihrer Vergabepraxis eine Vorbildfunktion sowohl für private Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen wahrnehmen und ihren Beitrag leisten, um langfristig soziale Gerechtigkeit herzustellen. Diese Erklärung ist ins Internet einzustellen.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:    13
Ablehnungen:    –
Enthaltungen:    –

4a. Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen auf Änderung der    B 043 V
Friedhofssatzung
Da noch rechtliche Fragen zu klären sind, wird die Beratung auf Vorschlag der Verwaltung zurückgestellt.


Abstimmungsergebnis:
Zustimmungen:    13
Ablehnungen:    –
Enthaltungen:    -„

(Quelle: Niederschrift über die 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 28. Juni 2010)

Artikel vom 16.06.2010 „Grefrath: Letzte Ruhe für Grabsteine aus Kinderarbeit?“ auf der Internetseite www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de

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